AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Art. 1 Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für jegliche Verträge bezüglich Dienstleistungen zwischen Dänu und seinem Team (nachstehend “traumhochzeitsfotos” genannt) und dem Kunden, insbesondere das Fotografieren von Events, Fotoshootings, das zur Verfügung stellen einer Fotobox und die Lieferung der Fotografien. Die AGBs sind auf der Homepage zu finden. Die Offertgültigkeit beträgt 4 Tage. Aufträge an Samstagen über 8 Stunden werden bei geleichzeitigen Terminanfragen priorisiert. Aufträge und Informationen aus dem Kontaktformular können unter traumhochzeitsfotos und den Partnerfotografen weitergegeben werden.
Art. 2 Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung ist innert 10 Tagen nach beidseitiger Unterschrift des Vertrages, spätestens 3 Tage vor der Hochzeit, zu bezahlen. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht bezahlt, so verfällt der Anspruch auf den Termin. Die restliche Entschädigung ist innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Mit Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde automatisch im Verzug, sodass ohne Mahnung ein Verzugszins von 5% geschuldet ist.
Art. 3 Leistung der fotografischen Arbeit
Die Kundschaft anerkennt, mit dem Portfolio von traumhochzeitsfotos vertraut zu sein und nimmt die Dienstleistung in Kenntnis des Stils von traumhochzeitsfotos in Anspruch. Traumhochzeitsfotos erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Die endgültige künstlerische und stilistische Gestaltung der fotografischen Arbeit bleibt im Ermessen von Fotohahn. Geschmackliche oder ästhetische Kriterien können keine Grundlage für Ablehnung der Fotos bilden.
Vorbehalten einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung ist der Kunde verantwortlich, dass die nötigen Personen, Requisiten und Locations (gemäss Checkliste Vorbesprechung) termingerecht zur Verfügung stehen. Die für die Fotografie notwendigen technischen Hilfsmittel wie Kamera, Beleuchtung o.ä., werden von Fotohahn organisiert. Die Bearbeitung der Fotografien im üblichen Ausmass, was insbesondere das Zuschneiden der Bilder, Farbkorrekturen oder Grössenänderungen umfasst, ist im Preis inbegriffen. Wird eine überdurchschnittliche Bearbeitung der Fotografien verlangt, wie beispielsweise das Entfernen eines Gegenstandes aus dem Bild, starke Korrekturen von Make Up oder das Einfügen von besonderen Effekten, so fällt pro Bild eine zusätzliche Gebühr von CHF 180.00 pro Stunde an. traumhochzeitsfotos kann für die Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Hilfspersonen beiziehen.
Art. 4 Lieferung der Fotografien
Die Auswahl der Fotografien erfolgt durch traumhochzeitsfotos. Traumhochzeitsfotos verabredet mit der Kundschaft vorab, ob die Fotografien per Online-Galerie, oder nur als Link geliefert werden. Das Risiko für die Lieferung trägt beidenfalls der Kunde. Erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der fotografischen Arbeit keine Beanstandung durch die Kundschaft, so gilt dies als stillschweigende Genehmigung. Jegliche Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Ausmass wegbedungen. Nach Erhalt der Bilddateien übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für deren Aufbewahung und Schutz. Traumhochzeitsfotos wahrt die Bilder min. 10 Jahre in niedriger Qualität auf, aber sie kann nicht dafür belangt werden, falls sie nicht mehr vorhanden sind.
Art. 5 Überschreitung des Zeitbedarfs
Eine Verlängerung des vereinbarten Zeitbedarfs, erfolgt nur nach gegenseitiger Rücksprache. Jede Überschreitung wird zu einem Stundenansatz von CHF 140 in Rechnung gestellt. Falls die Überschreitung länger als 1 Stunde dauert, kann traumhochzeitsfotos bei Bedarf Mehrleistung in der Bearbeitung (CHF 140 / Stunde) geltend machen.
Art. 6 Pause und Verpflegung
Dauert ein Einsatz länger als 8 Stunden am Stück, so besteht seitens Fotohahn Anspruch auf eine 30-minütige Pause mit Verpflegungsmöglichkeit.
Art. 7 Stornierung durch Traumhochzeitsfotos
Kann der Auftrag aus Gründen seitens traumhochzeitsfotos nicht durchgeführt werden (z.B. Krankheit des Fotografen), so wird der Gesamtbetrag inkl. der geleisteten Anzahlung zurückerstattet, abzüglich bereits erbrachter Leistungen. Traumhochzeitsfotos ist bemüht, einen Ersatz zu finden, kann es jedoch nicht garantieren.
Art. 8 Stornierung durch den Kunden
Traumhochzeitsfotos hat für den Tag für den Kunden reserviert und weitere Anfragen an diesem Tag absagen müssen. Es wird in der Regel schwierig, diesen reservierten Tag bei einer kurzfristigen Sortnierung anderweitig zu vergegen. Aus diesem Grund, hat bei einer Stornierung durch den Kunden, keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung. Eine Stornierung 30 Tage oder weniger vor der Hochzeit, hat zur Folge, dass Fotohahn die gesamte Auftragssumme einfordern kann. Bereits geleistete Arbeit und Spesen werden in jedem Fall in Rechnung gestellt (Stundenansatz CHF 140.00)
Art. 9 Stornierung aufgrund äusseren Einwirkungen
Wenn die Hochzeit aufgrund von äusseren Einflüssen, z. B. Corona-Massnahmen, storniert wird, so darf Fotohahn die Anzahlung zurückbehalten. Falls die Hochzeit verschoben wird, wird traumhochzeitsfotos die Anzahlung wieder anrechnen. Traumhochzeitsfotos ist berechtigt, aus dem vertrag auszusteigen, falls das Verschiebedatum an einem sehr beliebtem Datum verschoben wird, oder bereits eine andere buchung es verunmöglicht, die Leistung zu erbringen.
Art. 10 Haftung des Kunden
Verursacht der Kunde oder ein Gast dessen Anlasses ein Schaden an der fotografischen Ausrüstung von Fotohahn oder den zur Verfügung gestellten Materialien wie Fotobox, Accessoires etc., so verpflichtet sich der Kunde zu vollständigem Schadenersatz.
Art. 11 Rechte Dritter
Hat traumhochzeitsfotos während vereinbarungsgemässer Ausführung eines Auftrags die Rechte von Dritten verletzt und wird deswegen die Leistung von Schadenersatz verlangt, so ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet. Sollen bestimmte Orte oder Gegenstände fotografiert werden, so ist der Kunde verantwortlich, dass keine Rechte von Dritten dem Gebrauch der Fotografien entgegenstehen. Der Kunde zeichnet dafür verantwortlich, dass er und die zu fotografierenden Gäste und/oder Mitwirkende von dessen Anlasses ihre Zustimmung zum vorhergesehenen Gebrauch der Fotografien erteilen. Sollte einer oder mehrere Gäste/Mitwirkende nicht fotografiert werden wollen bzw. dem Gebrauch seiner Bilder im umschriebenen Umfang nicht zustimmen, so hat der Kunde dies Fotohahn unverzüglich mitzuteilen. Das Risiko der Nichtverwendbarkeit der entsprechenden Fotografien trägt der Kunde.
Art. 12 Gerichtsstand
Auf sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertrag zwischen traumhochzeitsfoto und einem Kunden ist das Schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Thun.
Art. 13 Änderung der AGB
Fotohahn behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen und zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version der AGB.